evangelische Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst anlässlich des Abschiedes von einem Verstorbenen. In diesem Gottesdienst erweist die christliche Gemeinde so dem Verstorbenen den letzten Liebesdienst, begleitet die Angehörigen beim Abschied und verkündigt angesichts des Todes die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote.
 
 
Ein Angehöriger ist verstorben. Was ist zu tun?
Wer kann kirchlich bestattet werden?
Trauergespräch und die Vorbereitung darauf
Weiterführende Links

Ein Angehöriger ist verstorben. Was ist zu tun?

Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung setzen Sie sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung.
Der Termin der Bestattung wird vom Bestatter und dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Das Pfarramt oder der Bestatter alleine können keine Terminabsprachen treffen.
 
Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch zwischen den Angehörigen und dem zuständigen Pfarrer in der Regel bei der Trauerfamilie statt.
 
Folgende Formen sind für den evangelischen Bestattungsgottesdienst möglich:
•  bei Erdbestattungen: Beerdigungsgottesdienst am Tag der Beerdigung.
•  bei Feuerbestattungen: Aussegnungsfeier vor der Einäscherung oder
    Urnentrauerfeier in Verbindung mit der Urnenbeisetzung.
Gerne kommt der zuständige Pfarrer zu einer Aussegnungsfeier zu der Familie des Verstorbenen. Dies kann geschehen bevor der Verstorbene oder die Verstorbene aus dem Haus getragen wird. Eine solche Aussegnungsfeier am Sterbebett können Sie auch im Familienkreis selber gestalten. Einen Vorschlag für eine kleine Andacht im Trauerhaus finden Sie im Evangelischen Gesangbuch unter Nr. 832.

Wer kann kirchlich bestattet werden?

Eine kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der Verstorbene oder die Verstorbene beim Tod Mitglied der evangelischen Kirche war.
In Ausnahmefällen kann auch ein Verstorbener, der nicht Mitglied der evangelischen Kirche war, auf Bitte der Angehörigen kirchlich bestattet werden. In solchen Fällen trifft die Entscheidung über eine kirchliche Bestattung der zuständige Pfarrer nach Rücksprache mit den erreichbaren Kirchengemeinderäten. Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Auch wenn ein Kind vor der Taufe stirbt, kann es selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Das gilt auch für totgeborene Kinder.

Trauergespräch und die Vorbereitung darauf

Das Trauergespräch vor der kirchlichen Bestattung dient dazu, das Leben des oder der Verstorbenen noch einmal zu bedenken und den Bestattungsgottesdienst gemeinsam vorzubereiten. Für das Trauergespräch kann es hilfreich sein, wenn die Angehörigen die Familienbibel und das Gesangbuch des oder der Verstorbenen - falls vorhanden - ansehen. Dort sind oft persönliche Glaubenszeugnisse vorhanden, z.B. der Konfirmationsspruch, der eventuell für das Trauergespräch oder auch den Bestattungsgottesdienst eine Hilfe sein kann.
Außerdem ist es gut, wenn sich Angehörige über Liedwünsche Gedanken machen. Das können alte oder neue Kirchenlieder sein, die der Verstorbenen oder dem Verstorbenen etwas bedeutet haben, oder solche, die die Angehörigen gerne beim Bestattungsgottesdienst singen wollen.
Wenn Sie darüber hinaus bestimmte Musikwünsche für die Bestattungsfeier haben, ist es gut, dies frühzeitig abzusprechen. Nicht alle Musikstücke eignen sich für einen evangelischen Gottesdienst, und der Organist hat nicht alle Stücke in Noten oder in seinem Repertoire bereit.

Weiterführende Links

www.elk-wue.de/glauben/kirchliche-feiern/bestattung - Seite zur Thematik Sterben von der Württembergischen Landeskirche
 
www.ekd.de/glauben/sterben.html - Seite zur Thematik Sterben von der Evang. Kirche in Deutschland (EKD)
 
www.trauernetz.de - Ein Angebot der Evang. Kirche in Deutschland (EKD)

www.evangelisch.info/content/sterben_loslassen.php - Verantwortlich: Kooperation verschiedener Gliedkirchen der Evang. Kirche in Deutschland (EKD)